Psychiatrierecht.de

ist eine Domain, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zusammen mit ihren Vertrauensanwälten entwickelt hat. Psychiatrierecht.de widmet sich speziell den Inseln von Recht in der Psychiatrie, die seit 2009 aus dem Meer von Willkür bzw. nicht-Recht der Zwangspsychiatrie aufgetaucht sind. Deshalb zunächst die Gesetze, die es entsprechend gibt. Darunter Gutachten und die Umfragen bei den Gerichten und den Chefärzten, die über die Rechtspraxis und das schiere Unwissen der PsychiaterInnen Auskunft geben.

Das wesentliche Gesetz und die Gesetz gewordene UN-Konvention:
  • Das Patientenverfügungsgesetz § 1901a BGB.
    Der legitimatorische Vorwand aller die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie legalisierenden Gesetze ist die angeblich "krankheitsbedingte Einwilligungsunfähigkeit". Genau für den Zustand einer vermeintlichen oder tatsächlichen Einwilligungsunfähigkeit ist 2009 der § 1901a BGB nach einer ausgiebigen politischen Diskussion mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet worden. Mit Hilfe des § 1901a BGB kann insbesondere durch die speziell dafür entwickelte PatVerfü psychiatrischen Zwangsmaßnahmen ein Riegel vorgeschoben werden. Sie ist hilfreich selbst dann, wenn es um strafrechtlich relevante Vorwürfe geht. Nina Hagen erklärt die PatVerfü hier. Im § 1901a BGB steckt noch mehr drin, ein Kommentar.

  • Die PatVerfü ist insbesondere mit der eingebauten Vorsorgevollmacht wirksam. Wie die Vorsorgevollmacht das Selbstbestimmungsrecht umfassend sichern kann erklärt RA Thomas Saschenbrecker hier.

  • UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere die Artikel 12 (2) und 14 (1)b
    (Leider hilft sie bisher nur ideologisch bzw. rhetorisch, weil sie insbesondere vom Gesetzgeber, aber auch von allen Gerichten schlichtweg missachtet wird).

Wichtige gerichtliche Entscheidungen:

  • LG Köln Urteil vom 8.2.1995, 25 O 308/92 (med. Untersuchung ohne Zustimmung illegal, Schmerzensgeld)

  • BGH XII ZB 236/05 vom 1.2.2006 (Randnummer 27) Rezepturteil

  • BVerfG Beschlüsse 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011, 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 und 2 BvR 228/12 vom 20.2.2013 (Psychiatrische Zwangsbehandlung ist seit Bestehen der BRD mit dem GG unvereinbar, also war immer illegal)

  • LG Berlin Beschluss 88 T 97/18 vom 16.4.2020 (bestätigt die Verbindlichkeit der PatVerfü für Gerichte, Betreuer und Ärzte) in Verbindung mit

  • Mit den BVerfG Beschlüssen 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 vom 08. Juni 2021 anerkennt das Bundesverfassungsgericht der PatVerfü den Stautus eine Jus Cogens, Kommentar hier. Ausführliche rechtsdogmatische Erklärung und Herleitung zum damit höchstrichtlich bestätigten Recht auf Krankheit befindet siehe hier

  • Mit den BVerfG Beschlüssen 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 vom 08. Juni 2021 anerkennt das Bundesverfassungsgericht der PatVerfü den Stautus eine Jus Cogens, Kommentar hier. Ausführliche rechtsdogmatische Erklärung und Herleitung zum damit höchstrichtlich bestätigten Recht auf Krankheit befindet siehe hier

Gutachten: Eine große Anzahl von Gutachten seit 2004 sind hier gelistet.

Umfragen:

Kartell gegen § 63 mit dem Ziel der Abschaffung des § 63 StGB.

RechtsanwältInnen die zugestimmt haben, in einer bundesweiten Liste konsequenter Verteidiger und Spezialanwälte in Fragen des Unterbringungs- und Betreuungsrechts veröffentlicht zu werden.

Ideensammlung für Rechtsanwälte und Verfahrenspfleger um Zwangsbehandlung zu verhindern.

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie

Wie auf Anwältinnen und Anwälte zugehen? Tipps und Hinweise, wie unnötige Reibungsverluste in der Kommunikation mit Anwältinnen* vermieden werden können.

Diese Domain wurde von RA Thomas Saschenbrecker übernommen. Er hat die entscheidenden Impulse für die Entstehung von Inseln des Rechts in der Psychiatrie gegeben. Seine frühere Website ist hier zu finden, ein Nachruf hier.


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